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Allgemeine GeschäftsBedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der GPS-Buddy Deutschland GmbH, Alkenstiege 1, 48529 Nordhorn, Deutschland (nachfolgend „GPS-Buddy“), insbesondere für Hardware, Software, web- und cloudbasierte Plattformen, Apps, Telematik-, Ortungs-, Flottenmanagement-, Tachographen-, Remote-Download-, Asset-Tracking-, RFID-/Bluetooth- und sonstige damit verbundene Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.3 „Kunde“ ist der jeweilige Vertragspartner von GPS-Buddy. „System“ umfasst die von GPS-Buddy bereitgestellte oder gelieferte Hardware, Software, Plattform, App, Schnittstellen und sonstige technische Komponenten. „Dienstleistungen“ sind die vertraglich vereinbarten laufenden oder einmaligen Leistungen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn GPS-Buddy ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn GPS-Buddy in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter und ausdrücklich vereinbarte Service-Level-Agreements (SLA) gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt ergänzend der jeweils vereinbarte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote von GPS-Buddy sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Unterzeichnung, elektronische Bestätigung, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Produktdarstellungen, Demonstrationen, Teststellungen, technische Unterlagen und Angaben auf der Website dienen der Beschreibung und stellen keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob die ausgewählten Funktionen und Produkte für seinen vorgesehenen betrieblichen Einsatz geeignet sind. GPS-Buddy berät den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung nach bestem Wissen; eine eigenständige rechtliche, steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung ist nicht geschuldet.

2.4 GPS-Buddy ist berechtigt, zur Leistungserbringung verbundene Unternehmen, Installationspartner, Hosting-, Kommunikations-, Software- und sonstige Dienstleister einzusetzen.

2.5 GPS-Buddy darf Produkte, technische Komponenten oder Dienstleister durch funktional gleichwertige oder höherwertige Lösungen ersetzen, soweit dadurch die vereinbarte Hauptfunktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird und dem Kunden die Änderung zumutbar ist.

3. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Mitwirkung des Kunden

3.1 Liefer-, Installations- und Inbetriebnahmetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei unverbindlichen Terminen führt eine Überschreitung nicht automatisch zum Verzug.

3.2 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Fahrzeuge, Maschinen, Assets, Zugänge, Ansprechpartner, technischen Voraussetzungen und Freigaben zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unrichtiger Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

3.3 Für Einbauarbeiten stellt der Kunde, soweit erforderlich und vereinbart, einen geeigneten, sicheren, ausreichend beleuchteten und witterungsgeschützten Arbeitsplatz zur Verfügung. Das Fahrzeug bzw. Objekt muss zum vereinbarten Termin zugänglich und einsatzbereit sein.

3.4 Installationen, Demontagen, Umbauten und Reparaturen an von GPS-Buddy gelieferten Systemen sollen durch GPS-Buddy, einen von GPS-Buddy autorisierten Partner oder - sofern ausdrücklich vereinbart - durch den Kunden nach den von GPS-Buddy bereitgestellten Einbauvorgaben erfolgen.

3.5 Führt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Installations-, Umbau- oder Reparaturarbeiten selbst durch, trägt der Kunde die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit ein Mangel oder Schaden nicht auf die unsachgemäße Fremdleistung zurückzuführen ist.

3.6 Der Kunde prüft die Funktionsfähigkeit nach Installation bzw. Inbetriebnahme im zumutbaren Umfang und meldet erkennbare Abweichungen unverzüglich.

3.7 Eigentum an verkaufter Hardware geht erst nach vollständiger Zahlung der betreffenden Forderung auf den Kunden über. Bei Miet- oder Leihhardware verbleibt das Eigentum bei GPS-Buddy bzw. dem jeweiligen Eigentümer; der Kunde hat die Hardware während der Vertragsdauer sorgfältig zu behandeln.

4. Software, Plattform, Apps und Nutzungsrechte

4.1 Für die Dauer des jeweiligen Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich bereitgestellten Software- und Plattformfunktionen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.2 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Benutzerkonten und Zugriffsberechtigungen verantwortlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

4.3 GPS-Buddy darf Software, Plattformen und Apps weiterentwickeln, aktualisieren und technisch anpassen. Wesentliche vertraglich vereinbarte Kernfunktionen dürfen dadurch nicht ohne sachlichen Grund dauerhaft entfallen.

4.4 Soweit Schnittstellen, APIs, OEM-Datenquellen, Mobilfunk-, Karten-, Cloud- oder sonstige Drittleistungen Bestandteil der Lösung sind, können deren Verfügbarkeit, Datenumfang und technische Eigenschaften von den jeweiligen Drittanbietern abhängen. Änderungen außerhalb des Einflussbereichs von GPS-Buddy können Anpassungen der Leistung erforderlich machen.

4.5 Der Kunde darf Software, Schnittstellen oder technische Schutzmaßnahmen nicht unbefugt umgehen, verändern, zurückentwickeln oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks zugänglich machen, soweit nicht zwingendes Recht dies gestattet.

5. Telematik, Ortung, Kommunikation und technische Abhängigkeiten

5.1 Telematik- und Ortungsleistungen sind von technischen Rahmenbedingungen abhängig. Hierzu zählen insbesondere GNSS-/Satellitenempfang, Mobilfunk- und Datennetze, Internetverbindungen, Energieversorgung, Fahrzeug- und Maschineninterfaces, CAN/FMS-Signale, Bluetooth-/RFID-Reichweiten, Karten- und Geodaten, OEM-Schnittstellen sowie Systeme Dritter.

5.2 GPS-Buddy schuldet daher keine jederzeit unterbrechungsfreie oder metergenau garantierte Verfügbarkeit von Positions-, Fahrzeug-, Sensor- oder sonstigen Daten, soweit eine bestimmte Verfügbarkeit oder Genauigkeit nicht ausdrücklich in einem SLA oder einer Leistungsbeschreibung vereinbart wurde.

5.3 Empfang und Datenübertragung können insbesondere in Tunneln, Gebäuden, Tiefgaragen, abgeschirmten Bereichen, bei fehlender Netzabdeckung, technischen Störungen oder aufgrund fahrzeug- bzw. maschinenseitiger Gegebenheiten eingeschränkt oder zeitweise unmöglich sein.

5.4 Geplante Wartungs-, Sicherheits- und Updatearbeiten dürfen zu vorübergehenden Einschränkungen führen. GPS-Buddy bemüht sich, planbare wesentliche Beeinträchtigungen mit angemessenem Vorlauf anzukündigen.

5.5 Soweit der Kunde Daten aus GPS-Buddy-Systemen für gesetzliche Nachweise, Lohnabrechnung, Arbeitszeit, Maut, Tachographenpflichten oder andere Compliance-Zwecke nutzt, bleibt er für die Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtlichen Verwendbarkeit der Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Leistung vereinbart ist.

6. Vertragslaufzeit, Abonnements und Kündigung

6.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern vereinbart, können Abonnements insbesondere mit Laufzeiten von 12, 36 oder 60 Monaten abgeschlossen werden.

6.2 Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich ein befristetes Abonnement nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

6.3 Kündigungen sind in Textform an GPS-Buddy Deutschland GmbH, Alkenstiege 1, 48529 Nordhorn, Deutschland, oder per E-Mail an info@gps-buddy.com zu richten.

6.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der anderen Partei unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann.

6.5 Soweit GPS-Buddy eine Vertragsablösung, vorzeitige Beendigung oder Übernahme von Hardware anbietet, gelten die hierfür individuell vereinbarten Konditionen.

7. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und, soweit einschlägig, weiterer gesetzlicher Abgaben.

7.2 Einmalige Hardware-, Installations-, Anfahrts-, Einrichtungs- und sonstige Kosten sowie laufende Abonnement-, Lizenz-, Kommunikations- und Serviceentgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsziele oder Vorauszahlungsvereinbarungen im Angebot oder auf der Rechnung gehen vor.

7.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere die Verzugspauschale und nachgewiesene Rechtsverfolgungskosten, bleiben unberührt.

7.6 GPS-Buddy kann bei erheblichen Zahlungsrückständen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die betroffenen, nicht zwingend erforderlichen Leistungen vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig ist. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8. Preisanpassungen

8.1 GPS-Buddy ist berechtigt, wiederkehrende Entgelte für zukünftige Leistungszeiträume anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten nicht nur unerheblich verändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Mobilfunk und Datenkommunikation, Hosting und Rechenzentrum, Software- und Cloud-Dienste, Karten- und OEM-Daten, Lizenzen, Energie, Personal sowie gesetzliche Abgaben.

8.2 Preisanpassungen müssen nach billigem Ermessen erfolgen und sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen berücksichtigen, soweit diese die betreffende Leistung beeinflussen. Eine Anpassung darf nicht allein der Erhöhung der Gewinnmarge dienen.

8.3 GPS-Buddy informiert den Kunden über eine Preisanpassung grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Soweit eine Erhöhung die vereinbarte regelmäßige Indexierung oder eine nur unerhebliche Anpassung wesentlich übersteigt und dem Kunden nicht zumutbar ist, wird GPS-Buddy ein angemessenes Sonderkündigungsrecht für die von der Änderung betroffene Leistung einräumen.

9. Gewährleistung, Mängelrechte und Garantie

9.1 Für Sach- und Rechtsmängel an von GPS-Buddy gelieferten Waren und Hardware beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden zwölf Monate ab Ablieferung bzw., soweit eine Installation oder Inbetriebnahme durch GPS-Buddy geschuldet ist, ab deren Abschluss. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.

9.2 Die Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9.3 Bei berechtigten Mängelansprüchen ist GPS-Buddy zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. GPS-Buddy kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine gleichwertige Ersatzleistung bzw. Ersatzhardware bereitstellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie GPS-Buddy unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

9.4 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit die Störung oder der Schaden insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Eingriffe, fehlerhafte Fremdinstallation, Unfall, äußere Gewalteinwirkung, unzureichende Stromversorgung, fahrzeug- oder maschinenseitige Defekte oder andere nicht von GPS-Buddy zu vertretende Ursachen entstanden ist.

9.5 Unabhängig von den gesetzlichen bzw. vertraglich geregelten Mängelrechten gewährt GPS-Buddy für die von GPS-Buddy gelieferte Hardware folgende zusätzliche Garantie, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde:

a) für Hardware des Typs XT-4: 36 Monate,
b) für sonstige von GPS-Buddy gelieferte Hardware: 12 Monate,

jeweils gerechnet ab Ablieferung bzw., soweit eine Installation oder Inbetriebnahme durch GPS-Buddy geschuldet ist, ab deren Abschluss.

9.6 Die Garantie gemäß Ziffer 9.5 umfasst nach Wahl von GPS-Buddy die unentgeltliche Reparatur oder den Austausch mangelhafter Hardware gegen gleichwertige Hardware. Ausgetauschte Hardware oder Bauteile gehen in das Eigentum von GPS-Buddy über. Die Garantie umfasst keine Ein- und Ausbau-, Anfahrts-, Versand- oder sonstigen Nebenkosten, soweit deren Übernahme nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.7 Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Funktionsstörungen infolge unsachgemäßer Verwendung oder Installation, nicht freigegebener Veränderungen oder Reparaturen, Unfall, äußerer Gewalteinwirkung, Feuchtigkeit oder sonstiger Umwelteinflüsse außerhalb der Produktspezifikation, fehlerhafter Stromversorgung sowie fahrzeug-, maschinen- oder drittseitiger Ursachen.

9.8 Für Hardware und Produkte Dritter gelten ergänzend etwaige Garantien des jeweiligen Herstellers. Soweit GPS-Buddy solche Produkte lediglich weiterliefert, begründet eine Herstellergarantie keine darüber hinausgehende eigene Garantie von GPS-Buddy, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

9.9 Die Garantie gemäß Ziffer 9.5 besteht zusätzlich zu den Mängelrechten des Kunden. Die in Ziffer 9.1 geregelte Verjährungsfrist für Mängelansprüche bleibt hiervon unberührt.

10. Haftung

10.1 GPS-Buddy haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet GPS-Buddy auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung von GPS-Buddy bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4 Soweit die Haftung wirksam beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von GPS-Buddy.

10.5 GPS-Buddy haftet nicht für Störungen, Datenlücken oder Verzögerungen, soweit diese auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von GPS-Buddy beruhen, insbesondere auf Ausfällen oder Änderungen von Mobilfunk-, Satelliten-, Internet-, Karten-, OEM-, Cloud- oder sonstigen Drittinfrastrukturen. Dies gilt nicht, soweit GPS-Buddy Auswahl-, Überwachungs- oder sonstige eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

10.6 Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung eigener Daten, soweit diese außerhalb der von GPS-Buddy geschuldeten Datensicherung liegen, sowie für die Plausibilitätsprüfung geschäftskritischer Auswertungen verantwortlich.

11. Höhere Gewalt

11.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Netz- oder Energieausfälle, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß, Streiks außerhalb des eigenen Betriebs oder vergleichbare Ereignisse zählen.

11.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen und bemüht sich, die Beeinträchtigungen angemessen zu begrenzen.

11.3 Dauert eine wesentliche Leistungshinderung länger als 30 Tage an, werden die Parteien eine zumutbare Anpassung der Leistung prüfen. Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

12. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

12.1 Der Kunde nutzt die Systeme ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die für seinen Einsatz erforderlichen arbeits-, datenschutz-, mitbestimmungs-, straßenverkehrs-, tachographen- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die erforderliche Information betroffener Personen und - soweit gesetzlich erforderlich - die Schaffung einer geeigneten Rechtsgrundlage.

12.3 Eine missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung, Manipulation von SIM-Karten, Hardware oder Software sowie die unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt.

12.4 Der Kunde informiert GPS-Buddy unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle, Verlust oder Diebstahl von Hardware, kompromittierte Zugangsdaten und sonstige Umstände, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Systeme beeinträchtigen können.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

13.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

13.2 Soweit GPS-Buddy im Rahmen der Flottenmanagement- und Telematikleistungen personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und GPS-Buddy Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. In diesem Fall gilt ergänzend der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

13.3 Zu den im Auftrag verarbeiteten Daten können insbesondere Fahrernamen, Kennzeichen, Namen von Kontaktpersonen sowie Fahrzeug-, Positions-, Bewegungs-, Telematik- und Tachographendaten gehören, soweit diese Bestandteil der beauftragten Leistung sind.

13.4 Der Kunde ist als Verantwortlicher insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Festlegung angemessener Aufbewahrungsfristen sowie die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Eine Einwilligung ist nur dann einzuholen, wenn sie für die jeweilige Verarbeitung tatsächlich die geeignete Rechtsgrundlage ist.

13.5 GPS-Buddy verarbeitet Auftragsdaten nur im Rahmen dokumentierter Weisungen und der vertraglichen Vereinbarungen. Einzelheiten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragsverarbeitern, Löschung bzw. Rückgabe von Daten und Unterstützungsleistungen ergeben sich aus dem AVV.

13.6 Soweit GPS-Buddy personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kontaktpflege oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten, erfolgt dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

14. Vertraulichkeit und Rechte an Unterlagen

14.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.

14.2 An Angeboten, Konzepten, Dokumentationen, Zeichnungen, Software, Auswertungslogiken und sonstigen Unterlagen von GPS-Buddy verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Geheimnisschutzvorschriften eingreifen.

15. Aussetzung und außerordentliche Beendigung

15.1 GPS-Buddy kann betroffene Leistungen nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten erheblich oder wiederholt verletzt. Eine vorherige Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.

15.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei erheblichem Zahlungsverzug, betrügerischer oder rechtswidriger Nutzung, erheblichen Sicherheitsverletzungen, unbefugten Eingriffen in Systeme oder wenn die weitere Leistungserbringung aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben unmöglich wird.

15.3 Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung bleiben bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Zahlungsansprüche sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher Entgelte bis zum regulären Vertragsende besteht nur, soweit dies im Einzelfall wirksam vereinbart oder als konkreter Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet ist.

16. Service, Support und Service-Level

16.1 Support- und Serviceleistungen werden während der jeweils vereinbarten Servicezeiten erbracht. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt der reguläre technische Support an Werktagen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von GPS-Buddy.

16.2 Vor-Ort-Service, erweiterte Reaktionszeiten, 24/7-Bereitschaft, garantierte Verfügbarkeiten, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sowie sonstige Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder SLA vereinbart wurden.

16.3 Bei einer Störungsmeldung stellt der Kunde die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereit, insbesondere Kunden-/Firmennamen, betroffene Hardware bzw. Seriennummer oder Fahrzeug-/Assetbezeichnung, eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung und - soweit verfügbar - Zeitpunkt und Begleitumstände.

16.4 Ist ein vereinbarter Vor-Ort-Termin aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht durchführbar, insbesondere weil Fahrzeug, Maschine oder Ansprechpartner nicht verfügbar sind, kann GPS-Buddy die entstandenen Anfahrts-, Warte- und Arbeitskosten nach den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen berechnen.

16.5 Leistungen außerhalb des vereinbarten Serviceumfangs, insbesondere Schäden durch äußere Einwirkungen, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, zusätzliche Umbauten oder vom Kunden gewünschte Zusatzarbeiten, können gesondert berechnet werden.

16.6 Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von GPS-Buddy über, soweit GPS-Buddy Ersatzteile ohne gesonderte Berechnung im Rahmen einer Garantie- oder Serviceleistung bereitstellt und keine zwingenden Rechte des Kunden entgegenstehen.

17. Abtretung und Vertragsübertragung

17.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von GPS-Buddy auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

17.2 GPS-Buddy darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten auf ein mit GPS-Buddy verbundenes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Über eine vollständige Vertragsübernahme wird der Kunde rechtzeitig informiert.

17.3 Änderungen von Firma, Anschrift, Rechnungsdaten, Ansprechpartnern oder sonstigen für die Vertragsdurchführung wesentlichen Daten teilt der Kunde GPS-Buddy unverzüglich mit.

18. Änderungen dieser AGB

18.1 GPS-Buddy kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, technischen Entwicklungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen, und die Änderung das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht unangemessen zulasten des Kunden verschiebt.

18.2 Über wesentliche Änderungen wird GPS-Buddy den Kunden in Textform mit angemessenem Vorlauf informieren. Soweit eine Änderung für den Kunden nicht lediglich rechtlich oder wirtschaftlich vorteilhaft bzw. neutral ist, werden die gesetzlichen Anforderungen an Zustimmung und gegebenenfalls bestehende Kündigungsrechte beachtet.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nordhorn. GPS-Buddy bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

19.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Abreden im Sinne des § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.

19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

19.5 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB, soweit nicht später wirksam etwas anderes vereinbart wird.