12.1 Der Kunde nutzt die Systeme ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die für seinen Einsatz erforderlichen arbeits-, datenschutz-, mitbestimmungs-, straßenverkehrs-, tachographen- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die erforderliche Information betroffener Personen und - soweit gesetzlich erforderlich - die Schaffung einer geeigneten Rechtsgrundlage.
12.3 Eine missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung, Manipulation von SIM-Karten, Hardware oder Software sowie die unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt.
12.4 Der Kunde informiert GPS-Buddy unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle, Verlust oder Diebstahl von Hardware, kompromittierte Zugangsdaten und sonstige Umstände, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Systeme beeinträchtigen können.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
13.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
13.2 Soweit GPS-Buddy im Rahmen der Flottenmanagement- und Telematikleistungen personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und GPS-Buddy Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. In diesem Fall gilt ergänzend der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
13.3 Zu den im Auftrag verarbeiteten Daten können insbesondere Fahrernamen, Kennzeichen, Namen von Kontaktpersonen sowie Fahrzeug-, Positions-, Bewegungs-, Telematik- und Tachographendaten gehören, soweit diese Bestandteil der beauftragten Leistung sind.
13.4 Der Kunde ist als Verantwortlicher insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Festlegung angemessener Aufbewahrungsfristen sowie die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Eine Einwilligung ist nur dann einzuholen, wenn sie für die jeweilige Verarbeitung tatsächlich die geeignete Rechtsgrundlage ist.
13.5 GPS-Buddy verarbeitet Auftragsdaten nur im Rahmen dokumentierter Weisungen und der vertraglichen Vereinbarungen. Einzelheiten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragsverarbeitern, Löschung bzw. Rückgabe von Daten und Unterstützungsleistungen ergeben sich aus dem AVV.
13.6 Soweit GPS-Buddy personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kontaktpflege oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten, erfolgt dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
14. Vertraulichkeit und Rechte an Unterlagen
14.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.
14.2 An Angeboten, Konzepten, Dokumentationen, Zeichnungen, Software, Auswertungslogiken und sonstigen Unterlagen von GPS-Buddy verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
14.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Geheimnisschutzvorschriften eingreifen.
15. Aussetzung und außerordentliche Beendigung
15.1 GPS-Buddy kann betroffene Leistungen nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten erheblich oder wiederholt verletzt. Eine vorherige Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
15.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei erheblichem Zahlungsverzug, betrügerischer oder rechtswidriger Nutzung, erheblichen Sicherheitsverletzungen, unbefugten Eingriffen in Systeme oder wenn die weitere Leistungserbringung aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben unmöglich wird.
15.3 Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung bleiben bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Zahlungsansprüche sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher Entgelte bis zum regulären Vertragsende besteht nur, soweit dies im Einzelfall wirksam vereinbart oder als konkreter Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet ist.
16. Service, Support und Service-Level
16.1 Support- und Serviceleistungen werden während der jeweils vereinbarten Servicezeiten erbracht. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt der reguläre technische Support an Werktagen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von GPS-Buddy.
16.2 Vor-Ort-Service, erweiterte Reaktionszeiten, 24/7-Bereitschaft, garantierte Verfügbarkeiten, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sowie sonstige Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder SLA vereinbart wurden.
16.3 Bei einer Störungsmeldung stellt der Kunde die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereit, insbesondere Kunden-/Firmennamen, betroffene Hardware bzw. Seriennummer oder Fahrzeug-/Assetbezeichnung, eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung und - soweit verfügbar - Zeitpunkt und Begleitumstände.
16.4 Ist ein vereinbarter Vor-Ort-Termin aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht durchführbar, insbesondere weil Fahrzeug, Maschine oder Ansprechpartner nicht verfügbar sind, kann GPS-Buddy die entstandenen Anfahrts-, Warte- und Arbeitskosten nach den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen berechnen.
16.5 Leistungen außerhalb des vereinbarten Serviceumfangs, insbesondere Schäden durch äußere Einwirkungen, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, zusätzliche Umbauten oder vom Kunden gewünschte Zusatzarbeiten, können gesondert berechnet werden.
16.6 Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von GPS-Buddy über, soweit GPS-Buddy Ersatzteile ohne gesonderte Berechnung im Rahmen einer Garantie- oder Serviceleistung bereitstellt und keine zwingenden Rechte des Kunden entgegenstehen.
17. Abtretung und Vertragsübertragung
17.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von GPS-Buddy auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
17.2 GPS-Buddy darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten auf ein mit GPS-Buddy verbundenes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Über eine vollständige Vertragsübernahme wird der Kunde rechtzeitig informiert.
17.3 Änderungen von Firma, Anschrift, Rechnungsdaten, Ansprechpartnern oder sonstigen für die Vertragsdurchführung wesentlichen Daten teilt der Kunde GPS-Buddy unverzüglich mit.
18. Änderungen dieser AGB
18.1 GPS-Buddy kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, technischen Entwicklungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen, und die Änderung das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht unangemessen zulasten des Kunden verschiebt.
18.2 Über wesentliche Änderungen wird GPS-Buddy den Kunden in Textform mit angemessenem Vorlauf informieren. Soweit eine Änderung für den Kunden nicht lediglich rechtlich oder wirtschaftlich vorteilhaft bzw. neutral ist, werden die gesetzlichen Anforderungen an Zustimmung und gegebenenfalls bestehende Kündigungsrechte beachtet.
19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nordhorn. GPS-Buddy bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
19.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Abreden im Sinne des § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.
19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19.5 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB, soweit nicht später wirksam etwas anderes vereinbart wird.