
Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob sie künftig einen Tachografen benötigen. Wer diese Frage beantwortet hat, steht vor der nächsten: Was soll ich mit all den Daten tun, die dieses Gerät erfasst?
Denn einen Tachografen zu installieren ist eine Sache. Die Daten rechtzeitig auszulesen, sicher zu speichern und bei einer Kontrolle bereitzuhalten – das ist eine Verpflichtung, die erst nach der Installation wirklich beginnt.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie oft Sie auslesen müssen, was die zuständige Behörde prüft und wie Sie es clever angehen. Besonders relevant, wenn Ihr Unternehmen künftig unter die neue Tachografenpflicht fällt.
Die Fahrerkarte ist die persönliche Karte eines Fahrers. Jedes Mal, wenn Sie mit einem Fahrzeug mit digitalem Tachografen fahren, registriert diese Karte Aktivitäten: Lenkzeiten, Ruhezeiten, Pausen und Arbeitszeiten. Die Karte ist personengebunden – jeder Fahrer hat eine eigene. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, diese Daten rechtzeitig auszulesen.
Das Auslesen ist keine Wahl, sondern eine gesetzliche Pflicht, die im europäischen Recht verankert ist. Gilt die Tachografenpflicht für Ihr Unternehmen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Daten regelmäßig auszulesen und aufzubewahren.
Die Fristen sind gesetzlich festgelegt:
Fahrerkarte: mindestens alle 28 Tage
Die Daten auf der Fahrerkarte werden nach einer gewissen Zeit überschrieben. Lesen Sie zu spät aus, gehen Daten unwiederbringlich verloren. Das ist nicht nur ein Compliance-Problem: Es ist auch unmöglich, bei einer nachträglichen Kontrolle nachzuweisen, dass alles korrekt war.
Massenspeicher des Tachografen: mindestens alle 90 Tage
Neben der Fahrerkarte speichert der Tachograf selbst ebenfalls Daten im Massenspeicher. Für diese Daten gilt eine Auslesepflicht von mindestens einmal alle 90 Tage.
Datenspeicherung: mindestens 1 Jahr
Alle ausgelesenen Daten müssen mindestens zwölf Monate aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung verfügbar sein. Je nach weiteren gesetzlichen Vorgaben – etwa steuerrechtlichen Pflichten – kann eine längere Aufbewahrungsfrist gelten.
Haben Sie mehrere Fahrzeuge und Fahrer, steigt die Zahl der Auslesevorgänge schnell. Fünf Fahrzeuge bedeuten fünf Massenspeicher, die alle 90 Tage ausgelesen werden müssen, plus die Fahrerkarten aller Fahrer jeden Monat.
Die zuständige Aufsichtsbehörde führt sowohl Straßenkontrollen als auch Betriebsprüfungen durch. Diese haben unterschiedliche Ziele.
Bei einer Straßenkontrolle nutzen Inspektoren eine Kontrollkarte, um die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers einzusehen. Der Fahrer muss die Daten des laufenden Tages sowie der vorherigen 56 Tage vorweisen können.
Bei einer Betriebsprüfung wird kontrolliert, ob Sie als Arbeitgeber Ihrer Ausles- und Aufbewahrungspflicht nachkommen:
Was viele Unternehmen nicht wissen: Ein Inspektor kann mit seiner Kontrollkarte bis zu 365 Tage in die Tachografendaten zurückblicken. Unterbrechungen der Stromversorgung und Manipulationsversuche sind darin ebenso nachvollziehbar.
Zu spätes Auslesen kann direkte Folgen für Ihre Verwaltung, Ihre Fahrzeuge und Ihre Genehmigung haben. Bei einer Kontrolle – auf der Straße oder im Rahmen einer Betriebsprüfung – kann die Behörde Bußgelder für jede festgestellte Ordnungswidrigkeit verhängen.
Fällt Ihr Fahrzeug unter die Tachografenpflicht und verfügen Sie über keinen funktionierenden Tachografen oder keine lückenlose Dokumentation, riskieren Sie ein Bußgeld. Im Extremfall droht sogar der Entzug Ihrer Transportgenehmigung.
Das Auslesen selbst kostet Zeit. Die größte Herausforderung liegt jedoch in der Verwaltung: Wer behält den Überblick, wann jede Fahrerkarte zuletzt ausgelesen wurde? Wer überwacht die 90-Tage-Frist für jedes einzelne Fahrzeug? Mit einem Fahrzeug und einem Fahrer ist das noch handhabbar. Sobald der Fuhrpark wächst, wird die manuelle Überwachung zu einem strukturellen Risiko.
Stellen Sie sich folgende Fragen:
Antworten Sie eine dieser Fragen mit Ja? Dann ist automatisches Auslesen eine Überlegung wert.
Mit einer automatischen Ausleselösung werden die Fahrerkarte und der Massenspeicher aus der Ferne und automatisch ausgelesen. Sobald das Fahrzeug eine Verbindung herstellt, werden die Daten direkt sicher in der Cloud gespeichert.
Das bringt Ihnen drei Vorteile:
Bisher galt die Tachografenpflicht für Fahrzeuge über 3.500 kg. Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue europäische Verpflichtung: Der Smart Tacho 2 wird für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2.500 und 3.500 kg vorgeschrieben, die international fahren oder Kabotage betreiben (Transport innerhalb eines EU-Landes).
Das bedeutet, dass tausende Unternehmen erstmals mit Tachografenvorschriften konfrontiert werden – und damit auch mit der Auslesepflicht. Für viele ist das völlig neues Terrain. Sie kennen die Fristen nicht, haben keine Prozesse etabliert und wissen nicht, welche Software sie benötigen.
Die Herausforderung besteht nicht nur in der Installation des Tachografen. Die Herausforderung liegt in der strukturellen Verwaltung der Daten, die das Gerät danach täglich erfasst. Unser Rat: Regeln Sie das vor dem 1. Juli.
Einen Tachografen zu installieren ist der erste Schritt. Aber die Pflicht endet dort nicht. Wer die Auslesefristen nicht überwacht und die Daten nicht aufbewahrt, verstößt gegen das Gesetz. Das gilt für Unternehmen, die seit Jahren tachografenpflichtig sind – und künftig auch für die neue Gruppe, die ab dem 1. Juli 2026 hinzukommt.
Kontrolle über Ihre Tachografendaten beginnt mit einem funktionierenden Ausleseprozess. Automatisch, zuverlässig und stets rechtskonform.
Hinweis: Die Gesetzgebung rund um Tachografen kann sich ändern. Dieser Artikel basiert auf dem Stand von April 2026. Aus dem Inhalt dieses Artikels können keine Rechte abgeleitet werden. Konsultieren Sie für Ihre spezifische Situation stets einen Spezialisten oder die aktuellsten Informationen der zuständigen Aufsichtsbehörde.